In unseren Gesprächen wird uns sehr häufig die Frage gestellt: „Wenn ich mich weiterbilden möchte, wer übernimmt dann eigentlich die Kosten dafür? Muss ich diese selbst tragen oder kann ich meinen Vorgesetzen bitten, mich dabei zu unterstützen?“
Wie schon häufiger erwähnt, ist es auch hierbei erstmal ganz wichtig, dass du dir darüber klar wirst, wie wertvoll du eigentlich für die Kanzlei bist. Viele von euch wissen es wahrscheinlich mittlerweile, aber einige müssen sich noch dran gewöhnen, dass die Steuerbranche ein Arbeitnehmermarkt ist. So gut wie jede Kanzlei sucht händeringend nach guten Leuten und das macht dich rar. Etwas, das rar ist, steigt natürlich im Wert, das heißt du kannst dich viel besser verkaufen, weil man sich um dich reißt, wenn du was drauf hast!
Wenn du ein höheres Gehalt haben möchtest oder du eine Fortbildung besuchen willst, dann kannst du ruhig die Forderung an deinen Arbeitgeber stellen, dass er dies doch bitte übernehmen soll – denn im Zweifel suchst du dir ne andere Kanzlei, in der dir genau das vergütet wird.
Das klingt zwar ein bisschen böse, aber letztendlich darfst du auch Forderungen stellen! Es sollte ja nicht so sein, dass der Arbeitgeber bestimmt was gemacht wird und was nicht. Wenn ihr etwas haben möchtet, sprecht das ruhig an.
Es gibt verschiedene Formen, wie so ein Lehrgang übernommen werden kann. Manche Kanzleien verbuchen das einfach unter Fortbildungskosten. Es gibt aber auch Kanzleien, die geben dir ein Darlehn in höhe der Kosten. Ein einfaches Beispiel: Ein Steuerrecht-Studium kostet ca. 12.000€ an einer Privatuni. Die Kanzlei gibt dir also ein Darlehn über diese Summe, du kannst davon dein Studium zahlen – kannst diese Kosten sogar noch in der Steuererklärung absetzen – und wenn du das Studium bestanden hast, beginnt sich die Summe von 12.000€ von selbst zu tilgen. Davon merkst du aber gar nichts, denn du zahlst diese Summe nicht wie gewohnt in Raten zurück, sondern verpflichtest dich dazu, beispielsweise zwei Jahre länger in der Kanzlei zu bleiben. Jeden Monat dieser 24 Monate wird die Summe von 12.000€ um 1/24 geringer, sprich nach zwei Jahren ist das Darlehn verpufft und du hast keinen Cent davon wirklich bezahlt.
„Es ist immer mit etwas Vorsicht zu genießen, welche Kanzlei man auf welche Fortbildung anspricht.“
Es gibt aber auch Kanzleien, die z.B. den Steuerberaterlehrgang übernehmen, die Tilgung der Kosten des Steuerfachwirtlehrgangs aber ablehnen. Es ist deshalb immer mit etwas Vorsicht zu genießen, welche Kanzlei man auf welche Fortbildung anspricht.
Wir wissen momentan eigentlich ganz gut, welche Kanzleien wie ticken und können selbst nicht ganz nachvollziehen, warum manche Kanzleien das eine übernehmen, das andere aber ablehnen. Falls du also nicht genau weißt, ob deine Kanzlei offen für Weiterbildungen ist oder du Wünsche hast, die in deiner Kanzlei nicht erfüllt werden, sprich uns gerne an! In der Regel kennen wir Kanzleien, die in diesem Fall eher für dich geeignet wären und wo es kein Problem ist, die Kosten für dich zu übernehmen.
Generell solltest du über diesen Punkt etwas genauer nachdenken. Möchtest du weiterhin bei einer Kanzlei bleiben, die nicht in dich oder generell in ihre Mitarbeiter investiert? Immerhin wirst du dadurch ja auch viel wertvoller für die Kanzlei selbst, denn du eignest dir viel mehr Wissen an, das du mit einbringen wirst und kannst auch noch mal einen ganz anderen Aufgabenbereich übernehmen. Möchtest du also bei einer Kanzlei sein, die das auch wertzuschätzen weiß und in diesem Punkt auch sehr engagiert mit ihren Mitarbeitern umgeht oder bleibst du dort, wo man dir vermittelt, dass man in deiner Fortbildung keinen Mehrwert sieht und vorschlägt, dir doch selbst einen Kredit bei einer Bank zu nehmen? Das wäre natürlich auch noch eine Möglichkeit, die aber gut überlegt sein sollte. Schau also einfach noch mal, ob deine Werte mit den Werten der Kanzlei oder des Vorgesetzen übereinstimmen. Falls dem nicht so sein sollte, komm gerne auf uns zu, wir helfen dir gerne weiter!